Ab 2026 wird das Factoring in der Arztpraxis durch neue digitale Schnittstellen zwischen PVS und Factoring-Anbietern weiter vereinfacht, sodass Rechnungen automatisch übertragen und Zahlungseingänge in Echtzeit abgeglichen werden. Der wachsende Wettbewerb unter den Anbietern drückt die Gebühren und verbessert die Konditionen.

Hintergrund

Moderne Factoring-Lösungen integrieren sich nahtlos in die Praxisverwaltung: Die Rechnung wird aus dem PVS erstellt und automatisch an den Factoring-Partner übermittelt, der innerhalb von 24 Stunden den Betrag (abzüglich Gebühr) auf das Praxiskonto überweist. Neue Anbieter am Markt bieten transparente Online-Dashboards, über die Praxisinhaber den Status jeder Rechnung in Echtzeit verfolgen können. Die durchschnittlichen Factoring-Gebühren liegen 2026 bei 2–4 % des Rechnungsbetrags, mit Tendenz nach unten.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Privatpatienten benötigen kein Factoring. Auch bei Praxen mit ausschließlich Beihilfe-Erstattung (z. B. viele Zahnärzte) funktioniert Factoring eingeschränkt, da der Erstattungsweg über die Beihilfestelle läuft.

Ärzteversichert vergleicht Factoring-Anbieter für Arztpraxen und unterstützt bei der Auswahl des wirtschaftlich optimalen Partners.

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