Factoring in der Arztpraxis bietet den Vorteil sofortiger und planbarer Liquidität, vollständiger Auslagerung des Mahnwesens und, bei echtem Factoring, der Übernahme des kompletten Ausfallrisikos durch den Dienstleister. Praxen mit hohem Privatpatientenanteil profitieren besonders von der stabilen Cashflow-Planung.

Hintergrund

Vorteile: Rechnungsbetrag (abzüglich Gebühr) innerhalb von 24–48 Stunden auf dem Praxiskonto, keine offenen Forderungen in der Bilanz, Entlastung des Praxispersonals von Mahnwesen und Zahlungsüberwachung, professionelle Patientenkommunikation durch den Dienstleister. Nachteile: Factoring-Gebühren von 2–5 % reduzieren den Nettoertrag pro Rechnung, die Abhängigkeit von einem externen Dienstleister steigt, und bei schlechter Kommunikation des Anbieters kann die Patientenbeziehung leiden. Nicht alle PVS-Systeme bieten nahtlose Factoring-Schnittstellen.

Wann gilt das nicht?

Reine GKV-Praxen benötigen kein Factoring. Auch bei exzellenter Zahlungsmoral der Patienten und geringem Forderungsausfall lohnt sich die Gebühr nicht.

Ärzteversichert vergleicht Factoring-Anbieter für Arztpraxen und berät zur optimalen Lösung für das individuelle Patientenklientel.

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