Factoring in der Arztpraxis bietet den Vorteil sofortiger und planbarer Liquidität, vollständiger Auslagerung des Mahnwesens und – bei echtem Factoring – der Übernahme des kompletten Ausfallrisikos durch den Dienstleister. Praxen mit hohem Privatpatientenanteil profitieren besonders von der stabilen Cashflow-Planung.
Hintergrund
Vorteile: Rechnungsbetrag (abzüglich Gebühr) innerhalb von 24–48 Stunden auf dem Praxiskonto, keine offenen Forderungen in der Bilanz, Entlastung des Praxispersonals von Mahnwesen und Zahlungsüberwachung, professionelle Patientenkommunikation durch den Dienstleister. Nachteile: Factoring-Gebühren von 2–5 % reduzieren den Nettoertrag pro Rechnung, die Abhängigkeit von einem externen Dienstleister steigt, und bei schlechter Kommunikation des Anbieters kann die Patientenbeziehung leiden. Nicht alle PVS-Systeme bieten nahtlose Factoring-Schnittstellen.
Wann gilt das nicht?
Reine GKV-Praxen benötigen kein Factoring. Auch bei exzellenter Zahlungsmoral der Patienten und geringem Forderungsausfall lohnt sich die Gebühr nicht.
Ärzteversichert vergleicht Factoring-Anbieter für Arztpraxen und berät zur optimalen Lösung für das individuelle Patientenklientel.
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