Ärzte mit vermögensverwaltender Familiengesellschaft berichten von erheblichen Steuerersparnissen durch die Verlagerung von Miet- und Kapitaleinkünften auf Familienmitglieder mit niedrigerem Steuersatz. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, der dem Fremdvergleich standhält.

Hintergrund

Bewährte Tipps: Die Familiengesellschaft als GmbH & Co. KG oder vermögensverwaltende GbR gründen, wobei die Rechtsformwahl von der Vermögensart abhängt. Kinder können als Kommanditisten beteiligt werden, um deren Grundfreibeträge zu nutzen. Wichtig: Die Gewinnverteilung muss angemessen sein – eine 90/10-Verteilung zugunsten der Kinder ohne deren Mitarbeit wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Bei Immobilien in der Familiengesellschaft entfällt die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie. Regelmäßige Gesellschafterversammlungen und ordnungsgemäße Buchführung sind Pflicht.

Wann gilt das nicht?

Ohne substanzielles Vermögen (unter 500.000 €) übersteigt der Gründungs- und Verwaltungsaufwand häufig den steuerlichen Nutzen. Auch bei Scheidungsrisiko kann die Familiengesellschaft zur Streitquelle werden.

Ärzteversichert vermittelt Ärzten spezialisierte Steuerberater für die Strukturierung von Familiengesellschaften und deren versicherungstechnische Absicherung.

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