Eine Familiengesellschaft ermöglicht Ärzten die steuerlich vorteilhafte Verteilung von Einkünften auf Familienmitglieder mit niedrigerem Steuersatz sowie die grunderwerbsteuerfreie Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und Kindern ohne eigenes Einkommen kann die Steuerersparnis mehrere Tausend Euro jährlich betragen.

Hintergrund

Vorteile: Nutzung der Grundfreibeträge aller Familienmitglieder, grunderwerbsteuerfreie Immobilienübertragung, schrittweise Vermögensübertragung ohne Schenkungsteuer und geordnete Nachfolgeplanung. Die Familiengesellschaft schützt zudem vor unkontrolliertem Vermögensabfluss an Erben. Nachteile: Gründungskosten (Notar, Steuerberater) von 3.000–10.000 €, laufende Buchhaltungs- und Verwaltungspflichten, Risiko der steuerlichen Nichtanerkennung bei mangelhafter Gestaltung und potenzielle Konflikte bei familiären Veränderungen (Scheidung, Streit).

Wann gilt das nicht?

Bei geringem Familienvermögen und niedrigem Steuersatz überwiegt der Verwaltungsaufwand. Auch bei unsicheren Familienkonstellationen ist die Gesellschaft risikobehaftet.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Integration der Familiengesellschaft in die Gesamtvermögensstrategie und empfiehlt spezialisierte Berater.

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