Die Fernbehandlung bietet Ärzten den Vorteil einer erhöhten Praxiseffizienz, erweiterter Erreichbarkeit für Patienten und der Möglichkeit, das Einzugsgebiet über den Praxisstandort hinaus auszudehnen. Patienten sparen Anfahrtszeiten und Wartezeiten, was die Zufriedenheit und Adhärenz steigert.

Hintergrund

Vorteile: Zeitersparnis für Arzt und Patient, höhere Flexibilität bei der Termingestaltung, bessere Versorgung immobiler oder ländlicher Patienten und zusätzliche Honorarmöglichkeiten durch Videosprechstunden-Ziffern. Nachteile: eingeschränkte diagnostische Möglichkeiten ohne körperliche Untersuchung, Haftungsrisiken bei Fehldiagnosen aufgrund fehlender physischer Befunderhebung, Abhängigkeit von technischer Infrastruktur und mögliche Erstattungsprobleme bei bestimmten PKV-Tarifen, die Telemedizin nicht explizit einschließen. Die Arzt-Patienten-Beziehung kann bei rein digitaler Kommunikation leiden.

Wann gilt das nicht?

Bei Erkrankungen, die eine körperliche Untersuchung erfordern, und bei Erstbehandlungen unbekannter Patienten mit unklarer Diagnose ist die Fernbehandlung medizinisch nicht vertretbar.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Haftpflichtabsicherung bei Telemedizin und prüft, welche PKV-Tarife Fernbehandlungsleistungen vollständig erstatten.

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