Ab 2026 verschärft die EU-Finanzmarktregulierung die Transparenzpflichten für Finanzberater: Provisionen müssen offener ausgewiesen werden, und Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG) der Kunden sind verpflichtend abzufragen. Für Ärzte bedeutet das mehr Transparenz bei den Beratungskosten und eine breitere Auswahl nachhaltiger Anlageprodukte.

Hintergrund

Die neuen Regelungen aus der MiFID-II-Überarbeitung verlangen, dass Finanzberater ihre Vergütung (Provisionen, Courtagen, Honorare) gegenüber dem Kunden transparent aufschlüsseln. Ärzte können so besser vergleichen, ob provisionsbasierte Beratung oder Honorarberatung für sie günstiger ist. Zudem müssen Berater aktiv nach den Nachhaltigkeitspräferenzen fragen und entsprechende ESG-konforme Produkte anbieten. Für Ärzte mit ethischem Anlageinteresse (z. B. Ausschluss von Rüstung oder Tabak) erweitert das die Auswahl. Der Trend zur digitalen Finanzberatung (Robo-Advisor, Online-Honorarberatung) setzt sich fort.

Wann gilt das nicht?

Versicherungsberater unterliegen teilweise anderen Regulierungsrahmen (IDD statt MiFID). Auch bei reinen Bankprodukten (Festgeld, Tagesgeld) greifen die neuen Transparenzpflichten nicht.

Ärzteversichert arbeitet auf Honorarbasis und bietet Ärzten eine transparente, unabhängige Finanzberatung ohne versteckte Provisionen.

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