Verheiratete Ärzte empfehlen, vor oder zeitnah nach der Heirat drei Dinge zu erledigen: einen Ehevertrag mit Praxiswertschutz aufsetzen, die Steuerklassenkombination optimieren und alle Versicherungen auf Ehepartner-Bezugsrechte und -Mitversicherung prüfen. Der größte finanzielle Hebel liegt im Ehegattensplitting bei unterschiedlich hohen Einkommen.

Hintergrund

Bewährte Tipps: Bei einem Einkommensunterschied ab 30 % lohnt sich die Steuerklassenkombination III/V für den Besserverdienenden. Alle Lebens- und BU-Versicherungen auf Bezugsrechte prüfen und den Ehepartner als Begünstigten eintragen. Den Ehevertrag durch einen Fachanwalt für Familienrecht erstellen lassen, der Praxisvermögen und Versorgungswerk-Ansprüche angemessen berücksichtigt. Die Haftpflichtversicherung auf Familientarif umstellen (Ersparnis). Ggf. Risikolebensversicherung erhöhen, um den Ehepartner abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Bei Doppelverdienern mit annähernd gleichem Einkommen ist der Splittingeffekt gering. Auch bei Gütertrennung im Ehevertrag entfällt der Zugewinnausgleich.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der finanziellen Neuordnung nach der Heirat und passt den Versicherungsschutz an die neue Lebenssituation an.

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