Die Heirat bietet Ärzten erhebliche Steuervorteile durch das Ehegattensplitting (Ersparnis von bis zu 16.000 € jährlich bei großem Einkommensunterschied), höhere Schenkungsfreibeträge (500.000 €) und die gegenseitige Absicherung durch Erbrecht und Hinterbliebenenversorgung. Gleichzeitig entstehen neue finanzielle Risiken, insbesondere beim Zugewinnausgleich im Scheidungsfall.
Hintergrund
Vorteile: Ehegattensplitting bei Zusammenveranlagung, verdoppelter Sparerpauschbetrag, höhere Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung, günstigere Familientarife bei Haftpflicht und Rechtsschutz, Hinterbliebenenrente im Versorgungswerk. Nachteile: Im Scheidungsfall wird der Praxiswert (Goodwill) in den Zugewinnausgleich einbezogen, Versorgungswerk-Ansprüche unterliegen dem Versorgungsausgleich, und die Steuerklasse V kann den nicht verdienenden Partner bei Sozialleistungen benachteiligen.
Wann gilt das nicht?
Bei Gütertrennung entfällt der Zugewinnausgleich. Auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei der Ehe.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen finanziellen Gestaltung der Ehe und empfiehlt passende Versicherungslösungen für Ehepaare.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →