Ab 2026 werden die Versorgungsausgleichsberechnungen für Ärzte komplexer, da aktualisierte Leistungsordnungen der Versorgungswerke neue Bewertungsgrundlagen schaffen und steigende Praxiswerte (Goodwill) den Zugewinnausgleich erhöhen. Ohne Ehevertrag kann eine Scheidung für niedergelassene Ärzte existenzbedrohend werden.

Hintergrund

Bei einer Scheidung werden Versorgungswerk-Ansprüche im Versorgungsausgleich hälftig geteilt, was die spätere Altersrente erheblich reduzieren kann. Der Praxiswert (einschließlich ideellem Wert) fließt in den Zugewinnausgleich ein und muss durch ein Gutachten bewertet werden. Private BU- und Lebensversicherungen können ebenfalls vom Versorgungsausgleich betroffen sein. Die PKV-Verträge bleiben bei jedem Ehepartner individuell bestehen, aber der nichterwerbstätige Ex-Partner muss sich selbst versichern.

Wann gilt das nicht?

Bei bestehender Gütertrennung im Ehevertrag entfällt der Zugewinnausgleich. Auch eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich kann diesen modifizieren oder ausschließen.

Ärzteversichert berät Ärzte zu den versicherungstechnischen Konsequenzen einer Scheidung und unterstützt bei der Anpassung des Versicherungsschutzes.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →