Ärzte, die eine Scheidung durchlebt haben, betonen einhellig die Notwendigkeit eines Ehevertrags, der Praxisvermögen schützt und den Versorgungsausgleich fair regelt – denn ohne Vertrag kann der Zugewinnausgleich die Existenz der Praxis gefährden. Ein auf Ärzte spezialisierter Familienrechtsanwalt ist unerlässlich.
Hintergrund
Erfahrungswerte: Der Praxiswert wird vom Gericht durch einen Sachverständigen bewertet – die Bewertung des ideellen Werts (Goodwill) ist häufig streitanfällig und kann zwischen 50.000 und 500.000 € liegen. Den Versorgungsausgleich frühzeitig berechnen lassen, um die Auswirkungen auf die Altersrente zu kennen. Alle Versicherungsverträge (BU, Leben, PKV) auf Bezugsrechte und Begünstigungen prüfen und anpassen. Die Steuerklasse sofort nach der Trennung ändern, da die Zusammenveranlagung nur im Trennungsjahr noch möglich ist.
Wann gilt das nicht?
Bei einvernehmlicher Scheidung mit notariellem Scheidungsfolgenvertrag können Zugewinn- und Versorgungsausgleich abweichend geregelt werden. Auch bei kurzer Ehedauer (unter drei Jahre) kann der Versorgungsausgleich entfallen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Anpassung des Versicherungsschutzes nach Trennung und Scheidung und vermittelt spezialisierte Familienrechtsanwälte.
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