Eine Scheidung hat für niedergelassene Ärzte erhebliche finanzielle Konsequenzen: Der Praxiswert fließt in den Zugewinnausgleich ein, Versorgungswerk-Ansprüche werden im Versorgungsausgleich geteilt und die PKV muss für den Ex-Partner neu geregelt werden. Ohne Ehevertrag können die finanziellen Folgen die Existenz der Praxis bedrohen.

Hintergrund

Nachteile der Scheidung ohne Ehevertrag: Der ideelle Praxiswert (Goodwill) erhöht den Zugewinnausgleich erheblich, der Versorgungsausgleich halbiert die Altersrente-Ansprüche im Versorgungswerk, Lebensversicherungen werden aufgeteilt und der Unterhalt kann bei hohem Arzteinkommen belastend sein. Vorteile einer geordneten Trennung: finanzielle Eigenständigkeit, Möglichkeit der steuerlichen Neuoptimierung und Neugestaltung der Vermögensstrategie. Die Scheidung bietet auch die Chance, Versicherungsschutz und Altersvorsorge auf die neue Lebenssituation anzupassen.

Wann gilt das nicht?

Bei Gütertrennung im Ehevertrag entfällt der Zugewinnausgleich. Auch eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung kann die finanziellen Folgen fair gestalten.

Ärzteversichert begleitet Ärzte durch die finanzielle Neuordnung bei Scheidung und passt den gesamten Versicherungsschutz an die neue Situation an.

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