Ab 2026 gelten für Medizinprofessoren verschärfte Regelungen zur Besteuerung von Nebeneinkünften aus Gutachtertätigkeit, Privatambulanz und Drittmittelforschung, während die Versorgungswerk-Höchstbeiträge erneut ansteigen. Die steuerliche Optimierung der oft komplexen Einkommensstruktur wird damit noch relevanter.

Hintergrund

Medizinprofessoren beziehen typischerweise Einkommen aus mehreren Quellen: W2- oder W3-Besoldung, Privatambulanz (Chefarztvertrag/Nebentätigkeitserlaubnis), Gutachtertätigkeit, Vortragshonorare und ggf. Beteiligungen an Spin-offs oder Patenten. Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte unterscheidet sich je nach Art (selbstständig, nichtselbstständig, gewerblich). Zudem sind verbeamtete Professoren über die Beihilfe krankenversichert (Restkosten-PKV), während angestellte Professoren den vollen PKV-Beitrag tragen. Die Versorgung erfolgt über Beamtenversorgung oder Versorgungswerk, ergänzt durch freiwillige Zusatzvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Professoren an privaten Hochschulen ohne Beamtenstatus unterliegen anderen Versorgungsregelungen. Auch bei ausschließlicher Forschungstätigkeit ohne Patientenbehandlung entfallen die Nebeneinkünfte aus der Privatambulanz.

Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zur steuerlich optimierten Strukturierung ihrer Einkommensquellen und zur passenden Absicherungsstrategie.

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