Erfahrene Medizinprofessoren empfehlen, die verschiedenen Einkommensströme (Besoldung, Privatambulanz, Gutachten, Vorträge) steuerlich sauber zu trennen und einen auf Ärzte und Hochschulmediziner spezialisierten Steuerberater einzuschalten. Der häufigste Fehler ist die steuerliche Vermischung von Beamtenbezügen und selbstständigen Nebeneinkünften.

Hintergrund

Bewährte Tipps: Ein separates Konto für Nebeneinkünfte aus Gutachten und Privatambulanz führen und quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten. Die Nebentätigkeitserlaubnis regelmäßig aktualisieren, da Änderungen in der Hochschulgesetzgebung neue Grenzen setzen können. Die Beihilfe des Dienstherrn optimal nutzen und die Restkosten-PKV auf den tatsächlichen Bedarf anpassen. Die Ruhestandsplanung frühzeitig beginnen: Die Beamtenpension beträgt maximal 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge – Nebeneinkünfte sind nicht eingeschlossen.

Wann gilt das nicht?

Bei Juniorprofessoren auf Zeitverträgen ohne Verbeamtung gelten andere Versorgungsregelungen. Auch bei reiner Forschungstätigkeit ohne Patientenkontakt entfallen Privatambulanz-Einkünfte.

Ärzteversichert unterstützt Medizinprofessoren bei der ganzheitlichen Finanz- und Versicherungsplanung unter Berücksichtigung der besonderen Einkommensstruktur.

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