Ab 2026 steigen die Höchstbeiträge zum ärztlichen Versorgungswerk auf Basis der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze, und Vorsorgeaufwendungen sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Für Oberärzte mit Gehältern zwischen 8.000 und 11.000 € brutto monatlich bedeutet das höhere Pflichtabgaben, aber auch mehr steuerliche Entlastung.

Hintergrund

Oberärzte befinden sich in einer finanziellen Übergangsphase: Das Gehalt ist deutlich höher als in der Assistenzarztzeit, aber die Entscheidung zwischen Klinikkarriere (Chefarzt) und Niederlassung steht oft noch bevor. Die Finanzplanung sollte daher beide Szenarien berücksichtigen. Wichtige Bausteine 2026: Die PKV-Beiträge prüfen, da bei steigendem Einkommen ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann. Die BU-Versicherung auf die aktuelle Position anpassen (Nachversicherungsgarantie nutzen). Den Vermögensaufbau durch ETF-Sparpläne und ggf. Immobilien vorantreiben. Die betriebliche Altersvorsorge über den Krankenhausträger ausschöpfen.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte in Teilzeit oder mit befristeten Verträgen haben eine andere Einkommenssituation. Auch bei geplanter baldiger Niederlassung verschiebt sich der Fokus auf die Praxisfinanzierung.

Ärzteversichert berät Oberärzte zur optimalen Finanzstrategie in der Karrieremitte und passt den Versicherungsschutz an das gestiegene Einkommen an.

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