Ab 2026 müssen Versicherer die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) fondsgebundener Rentenversicherungen transparenter ausweisen und nachhaltige Fondsvarianten (ESG-konform) als Standard anbieten. Für Ärzte wird damit der Kostenvergleich zwischen verschiedenen Anbietern deutlich einfacher.

Hintergrund

Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren den Versicherungsmantel (Steuervorteile bei Auszahlung ab 62 Jahren) mit der Renditechance von Investmentfonds. Die neuen Transparenzvorgaben verlangen, dass Abschlusskosten, laufende Verwaltungskosten und Fondskosten in einer einheitlichen Kennzahl zusammengefasst werden. Das macht die teure Fondspolicen-Falle (hohe versteckte Kosten) sichtbarer. Der Steuervorteil bei der Auszahlung (Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung ab 62 und mindestens 12 Jahren Laufzeit) bleibt bestehen. Für Ärzte mit bereits ausgeschöpftem Versorgungswerk kann eine kosteneffiziente fondsgebundene Rentenversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wann gilt das nicht?

Bei Altverträgen vor 2005 gelten Bestandsschutzregelungen mit teilweiser Steuerfreiheit. Auch bei reinen Fondssparplänen (ohne Versicherungsmantel) greifen die neuen Versicherungsregulierungen nicht.

Ärzteversichert prüft bestehende Fondspolicen auf versteckte Kosten und berät zu kosteneffizienten Alternativen im Versicherungsmantel.

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