Ab 2026 werden digitale Mahnverfahren über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vereinfacht und die Anforderungen an die Rechnungsstellung nach GOÄ/GOZ präzisiert. Für Arztpraxen bedeutet das eine Modernisierung des Forderungsmanagements, aber auch neue Dokumentationspflichten bei der Rechnungslegung.
Hintergrund
Offene Forderungen sind ein chronisches Problem in Arztpraxen: Durchschnittlich 3–5 % der Privatpatientenrechnungen werden verspätet oder gar nicht bezahlt. Die GOÄ-konforme Rechnungsstellung ist Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit der Forderung. Ab 2026 können Mahnbescheide vollständig digital beantragt werden. Die Verjährungsfrist für ärztliche Honorarforderungen bleibt bei drei Jahren (§195 BGB), beginnt aber am Jahresende der Rechnungsstellung. Praxisverwaltungssysteme bieten zunehmend integrierte Mahnmodule, die das Forderungsmanagement automatisieren.
Wann gilt das nicht?
Bei GKV-Patienten erfolgt die Abrechnung über die KV, sodass Forderungsmanagement gegenüber dem Patienten nicht relevant ist. Auch bei Selbstzahlern mit Vorkasse entfällt das Ausfallrisiko.
Ärzteversichert berät Arztpraxen zu effizienten Forderungsmanagement-Strategien und empfiehlt passende Forderungsausfall-Versicherungen.
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