Niedergelassene Ärzte mit niedrigen Ausfallquoten setzen auf ein dreistufiges Mahnsystem (freundliche Erinnerung, formelle Mahnung, letzte Mahnung vor Inkasso), zeitnahe Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Behandlung und eine klare Kommunikation der Zahlungsmodalitäten vor der Behandlung. Der häufigste Fehler ist zu langes Abwarten bei überfälligen Rechnungen.
Hintergrund
Bewährte Tipps: Die Rechnung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Behandlung versenden – je schneller, desto höher die Zahlungsquote. Ein automatisiertes Mahnsystem im PVS einrichten (Zahlungserinnerung nach 14 Tagen, 1. Mahnung nach 30 Tagen, 2. Mahnung nach 45 Tagen). Ab der 3. Mahnung ein spezialisiertes Inkassobüro für Arzthonorare beauftragen. Vor der Behandlung über Zahlungsmodalitäten informieren und bei größeren Beträgen eine Ratenzahlung anbieten. Die GOÄ-konforme Rechnungsstellung sicherstellen, da fehlerhafte Rechnungen nicht einklagbar sind.
Wann gilt das nicht?
Bei reiner KV-Abrechnung (GKV-Patienten) entfällt das direkte Forderungsmanagement. Auch bei Factoring (Verkauf der Forderungen) wird das Ausfallrisiko auf den Factoring-Dienstleister übertragen.
Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen passende Forderungsausfall-Versicherungen und berät zur Optimierung des Mahnwesens.
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