Ab 2026 werden die Nachweispflichten für die ärztliche Fortbildung verschärft, während gleichzeitig digitale und hybride Fortbildungsformate umfassender anerkannt werden. Vertragsärzte müssen weiterhin 250 CME-Punkte in fünf Jahren nachweisen, doch die Kassenärztlichen Vereinigungen kontrollieren die Einhaltung nun engmaschiger. Wer den Nachweis nicht fristgerecht erbringt, muss mit Honorarkürzungen von bis zu 25 % rechnen.
Hintergrund
Die Bundesärztekammer hat die Fortbildungsordnung angepasst, um E-Learning-Module, Webinare und virtuelle Kongresse gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen anzuerkennen. Für Praxisinhaber bedeutet das mehr Flexibilität bei der Punktesammlung. Gleichzeitig wurde die elektronische Dokumentation über das einheitliche Fortbildungskonto (EIV) verpflichtend – analoge Nachweise per Papier werden sukzessive abgelöst.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in reiner Forschungstätigkeit ohne Patientenkontakt und ohne Kassenzulassung unterliegen nicht der KV-Fortbildungspflicht. Auch für Ärzte in Elternzeit oder bei längerer Krankheit können die Fristen auf Antrag verlängert werden. Die Kammerpflicht zur Fortbildung bleibt davon jedoch unberührt.
Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, neben der fachlichen Fortbildung auch die finanzielle Absicherung im Blick zu behalten – denn Honorarkürzungen wegen versäumter CME-Punkte lassen sich mit rechtzeitiger Planung vermeiden.
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