Die Fortbildungspflicht sichert eine gleichbleibend hohe Behandlungsqualität und schützt Ärzte vor haftungsrechtlichen Risiken durch veraltetes Fachwissen. Als Nachteil stehen dem zeitlicher Aufwand, Kosten für Kongressgebühren und Reisen sowie potenzielle Honorarkürzungen bei Fristversäumnis gegenüber. Insgesamt überwiegen die Vorteile, wenn die Fortbildung strategisch geplant wird.

Hintergrund

Zu den Vorteilen zählen neben der Qualitätssicherung auch die fachliche Spezialisierung, die Erweiterung des Leistungsspektrums und ein verbesserter Ruf bei Patienten und Zuweisern. Fortbildungskosten sind zudem als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Auf der Nachteilsseite stehen der Zeitverlust im Praxisalltag – insbesondere für Einzelpraxen ohne Vertretung – sowie die teilweise unübersichtliche Punktevergabe verschiedener Anbieter.

Wann gilt das nicht?

Die Nachteile reduzieren sich erheblich, wenn Ärzte auf kostenlose Online-Fortbildungen setzen oder Fortbildungen in den Praxisablauf integrieren. In Gemeinschaftspraxen und MVZ lassen sich Fortbildungszeiten besser verteilen. Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nur der weniger strengen Kammer-Fortbildungspflicht.

Ärzteversichert empfiehlt Ärztinnen und Ärzten, Fortbildungskosten in die jährliche Finanzplanung einzubeziehen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten konsequent zu nutzen.

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