Viele niedergelassene Ärzte nutzen freiwillige DRV-Beiträge gezielt als steuerlich geförderten Zusatzbaustein neben der Versorgungswerk-Rente. Erfahrungsgemäß lohnt sich die Einzahlung besonders für Ärzte, die ihre Vorsorgeaufwendungen steuerlich noch nicht ausgeschöpft haben oder Ansprüche auf Reha-Leistungen sichern möchten. Der häufigste Tipp erfahrener Kollegen: vor der ersten Einzahlung eine individuelle Rentenberechnung bei der DRV anfordern.

Hintergrund

Ärzte berichten, dass bereits geringe monatliche Beiträge ab ca. 100 Euro sinnvoll sein können, um die Mindestwartezeit von fünf Jahren zu erfüllen. Besonders für Ärzte, die spät in die Niederlassung wechseln und zuvor als Angestellte DRV-Beiträge gezahlt haben, kann die Weiterführung als freiwillige Versicherung bestehende Ansprüche sichern. Eine Einmalzahlung am Jahresende nutzen viele zur Steueroptimierung.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die bereits hohe Versorgungswerk-Beiträge und private Vorsorge betreiben, bringt die freiwillige DRV-Einzahlung oft nur marginale Steuervorteile. Auch wer kurz vor dem Rentenalter steht und die Mindestwartezeit nicht mehr erreichen kann, profitiert kaum.

Ärzteversichert analysiert die individuelle Versorgungssituation und zeigt, ob sich die freiwillige DRV-Einzahlung im persönlichen Vorsorgemix rechnet.

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