Ab 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch freiwillig versicherte Ärzte mit hohem Einkommen einen höheren Höchstbeitrag von über 1.000 Euro monatlich (inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung) zahlen. Die Leistungen der GKV bleiben dabei unverändert, sodass das Preis-Leistungs-Verhältnis für Gutverdiener weiter sinkt. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze, sodass weniger angestellte Ärzte die Wahlfreiheit zur PKV erhalten.
Hintergrund
Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft betrifft vor allem niedergelassene Ärzte, die sich bewusst gegen die PKV entschieden haben, sowie angestellte Ärzte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Beitrag wird auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Praxisinhaber zählen auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge zur Beitragsbemessung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in der PKV sind von den GKV-Beitragserhöhungen nicht betroffen. Angestellte Ärzte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind pflichtversichert und zahlen einkommensabhängige Beiträge mit Arbeitgeberzuschuss.
Ärzteversichert vergleicht regelmäßig die Kosten von GKV und PKV für Ärzte und hilft bei der Entscheidung, welches System im individuellen Fall vorteilhafter ist.
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