Ab 2026 passen mehrere ärztliche Versorgungswerke ihre Abschlagsregelungen für den vorzeitigen Renteneintritt an, wobei die Abschläge pro Jahr des früheren Bezugs tendenziell steigen. Gleichzeitig läuft die Übergangsregelung für bestimmte Geburtsjahrgänge aus, die bisher reduzierte Abzüge ermöglichte. Für Ärzte, die eine Frühpensionierung planen, wird eine vorausschauende Finanzplanung damit noch wichtiger.

Hintergrund

Die Regelaltersgrenze liegt bei den meisten Versorgungswerken bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen von 0,3 bis 0,5 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs rechnen – bei fünf Jahren Frühpensionierung können das 18 bis 30 % weniger Rente bedeuten. Einige Versorgungswerke bieten die Möglichkeit, Abschläge durch Nachzahlungen auszugleichen, was steuerlich vorteilhaft sein kann.

Wann gilt das nicht?

Bei Berufsunfähigkeit greifen andere Regelungen ohne die genannten Abschläge. Auch Ärzte, die nur die Altersrente des Versorgungswerks beziehen und zusätzlich privat vorgesorgt haben, können die Abschläge finanziell kompensieren.

Ärzteversichert berechnet für Ärztinnen und Ärzte individuell, welche finanzielle Auswirkung eine Frühpensionierung auf die Gesamtversorgung hat und welche Ausgleichsstrategien sinnvoll sind.

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