Erfahrene Praxisinhaber empfehlen bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch statt der 1-%-Regelung, da dies bei hochpreisigen Fahrzeugen erheblich Steuern spart. Viele Ärzte setzen auf Leasing statt Kauf, um die monatliche Liquiditätsbelastung planbar zu halten und regelmäßig auf aktuelle Modelle umzusteigen. Der wichtigste Tipp: die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1-%-Regelung zu Jahresbeginn mit dem Steuerberater abstimmen.

Hintergrund

Ärzte mit Hausbesuchen oder mehreren Praxisstandorten berichten von betrieblichen Nutzungsanteilen von 60–80 %, bei denen das Fahrtenbuch klar vorteilhafter ist. Elektronische Fahrtenbuch-Apps wie Vimcar oder PACE vereinfachen die Dokumentation erheblich. Beim Leasing empfehlen Kollegen Verträge mit Kilometerabrechnung statt Restwertleasing, um das Restwertrisiko zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Bei geringem betrieblichen Nutzungsanteil (unter 50 %) ist die 1-%-Regelung oft einfacher und günstiger. Ärzte, die nur gelegentlich Hausbesuche machen, fahren mit der Erstattung der Kilometerpauschale besser als mit einem Praxis-Fahrzeug.

Ärzteversichert berät zur optimalen Versicherung von Praxisfahrzeugen, einschließlich Vollkasko, Insassenunfallversicherung und GAP-Deckung bei Leasing.

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