Ab 2026 bleibt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare), während die Diskussion über eine mögliche Erhöhung oder Abschaffung der Abgeltungsteuer zugunsten des persönlichen Steuersatzes weiter an Fahrt gewinnt. Für Ärzte mit hohem Einkommen könnte ein solcher Systemwechsel höhere Steuerlasten auf Kapitalerträge bedeuten. ETF-basierte Anlagestrategien bleiben durch die Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds steuerlich begünstigt.
Hintergrund
Die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds orientiert sich weiterhin am Basiszins der Bundesbank, der 2026 voraussichtlich leicht sinkt. Für Ärzte, die ihre Altersvorsorge durch Kapitalanlagen ergänzen, bleiben breit diversifizierte ETF-Portfolios das Mittel der Wahl. Auch Investitionen in Anleihen-ETFs gewinnen angesichts des veränderten Zinsniveaus wieder an Attraktivität.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich in ihr Versorgungswerk und eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sind von Änderungen bei der Kapitalertragsbesteuerung nicht direkt betroffen. Auch Immobilieninvestoren unterliegen anderen steuerlichen Regeln als Wertpapieranleger.
Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Integration von Kapitalanlagen in die Gesamtvorsorgestrategie und berücksichtigt dabei steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
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