Die Gematik verpflichtet ab 2026 alle Arztpraxen zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), während das E-Rezept um weitere Verordnungsarten erweitert wird und die Telematikinfrastruktur (TI) auf die neue TI 2.0 umgestellt werden soll. Praxisinhaber müssen ihre IT-Systeme entsprechend aktualisieren und sich auf veränderte Workflows einstellen. Die Finanzierung der erforderlichen Hard- und Software-Updates wird über die TI-Pauschale der KBV teilweise abgedeckt.
Hintergrund
Die Umstellung auf TI 2.0 ersetzt die bisherigen Hardware-Konnektoren durch eine softwarebasierte Lösung, was langfristig Kosten senken soll. Die ePA enthält ab 2026 standardmäßig Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne aller Versicherten, die nicht aktiv widersprochen haben. Für Ärzte bedeutet dies zusätzlichen Schulungsbedarf und anfänglichen Mehraufwand bei der Dokumentation.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die bereits vollständig digital arbeiten und aktuelle PVS-Systeme nutzen, sind von den Umstellungen weniger betroffen. Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nicht der KBV-Pflicht zur TI-Anbindung, können die ePA aber freiwillig nutzen.
Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über die Absicherung der IT-Infrastruktur, einschließlich Cyberversicherung und Betriebsunterbrechungsschutz bei technischen Ausfällen.
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