Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Gerätebuchführung an eine speziell geschulte MFA zu delegieren und auf digitale Gerätebuch-Software umzusteigen, die automatisch an fällige Wartungen und STK-Prüfungen erinnert. Der häufigste Fehler ist das Versäumnis, Einweisungsprotokolle für alle Bediener eines Geräts zu dokumentieren – gerade bei Personalwechsel wird dies oft übersehen. Ein bewährter Tipp: bei jeder Neueinstellung eine Einweisungs-Checkliste für alle relevanten Geräte durchlaufen.

Hintergrund

Ärzte berichten, dass die Zusammenarbeit mit einem festen Medizintechnik-Dienstleister die Gerätebuchführung erheblich erleichtert, da Wartungsprotokolle direkt digital übermittelt werden. Bei Praxisbegehungen wird das Gerätebuch regelmäßig kontrolliert – vollständige Unterlagen vermeiden zeitaufwendige Nachforderungen und mögliche Bußgelder.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit ausschließlich einfachen Geräten (Blutdruckmessgeräte, Waagen ohne Eichpflicht) haben einen deutlich geringeren Dokumentationsaufwand. In Kliniken und MVZ übernimmt häufig die Medizintechnik-Abteilung die zentrale Gerätebuchführung.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Prüfung, ob die bestehende Betriebshaftpflicht auch Risiken aus fehlerhafter Medizinprodukte-Wartung abdeckt.

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