Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Ärzten als Vorteile eine staatlich garantierte lebenslange Rente, Zugang zu Rehabilitationsleistungen und eine Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten und Kinder. Als Nachteile stehen dem eine im Vergleich zu vielen Versorgungswerken niedrigere Rendite, demografische Risiken des Umlageverfahrens und die fehlende Möglichkeit gegenüber, das eingezahlte Kapital individuell zu vererben. Für die meisten Ärzte ist das Versorgungswerk die vorteilhaftere Hauptsäule der Altersvorsorge.
Hintergrund
Ein wichtiger Vorteil der DRV ist die Erwerbsminderungsrente, die bei gesundheitlichen Einschränkungen unabhängig vom Beruf zahlt. Auch die regelmäßige Rentenanpassung an die Lohnentwicklung ist ein Pluspunkt. Nachteile umfassen die eingeschränkte Transparenz des Umlageverfahrens und die politische Abhängigkeit der Rentenformel.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die nur wenige Jahre in der DRV versichert waren (unter 5 Jahren Wartezeit), bestehen keine Rentenansprüche – hier lohnt sich eine Nachzahlung oder freiwillige Weiterversicherung zur Erfüllung der Mindestwartezeit.
Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte zur optimalen Kombination von Versorgungswerk, DRV und privater Altersvorsorge für maximale Versorgungssicherheit.
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