Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bietet als Vorteile eine beschleunigte medizinische Forschung durch einfacheren Datenzugang, eine verbesserte Versorgungsqualität durch evidenzbasierte Auswertungen und die Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Als Nachteile stehen dem zusätzliche Compliance-Pflichten für Praxisinhaber, Datenschutzbedenken bei der zentralen Datensammlung und ein gewisses Vertrauensrisiko in der Arzt-Patienten-Beziehung gegenüber. Langfristig sollen die Vorteile für das Gesundheitssystem überwiegen.
Hintergrund
Auf der Vorteilsseite stehen auch die Möglichkeit, seltene Erkrankungen besser zu erforschen und Arzneimittelwechselwirkungen systematisch zu erkennen. Nachteile umfassen den bürokratischen Aufwand für die Patienteninformation, die Dokumentation von Widersprüchen und die Unsicherheit über die konkrete Umsetzung in der Praxis. Auch haftungsrechtliche Fragen bei Datenpannen sind noch nicht vollständig geklärt.
Wann gilt das nicht?
Für Daten aus Psychotherapie, Suchtberatung und HIV-Behandlung gelten besonders strenge Schutzregelungen, die eine Sekundärnutzung stark einschränken. Auch Minderjährige unterliegen zusätzlichem Schutz.
Ärzteversichert empfiehlt, die bestehende Berufshaftpflicht um einen Datenschutz-Baustein zu ergänzen, der auch Risiken aus der GDNG-Compliance abdeckt.
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