Bei der Gesundheitsprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden Ärzten Fragen zu Vorerkrankungen, ambulanten und stationären Behandlungen, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Medikamenteneinnahme, psychotherapeutischen Behandlungen und Körpermaßen (BMI) der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Zusätzlich fragen Versicherer nach risikoreichen Hobbys, Raucherstatus und bestehenden Versicherungsverträgen. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung ist entscheidend, da Falschangaben den Versicherungsschutz im Leistungsfall gefährden.

Hintergrund

Die Gesundheitsfragen variieren je nach Versicherer, umfassen aber typischerweise: stationäre Aufenthalte der letzten zehn Jahre, ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre, aktuell bestehende Beschwerden, geplante Operationen, Psychotherapie oder psychologische Beratung sowie dauerhafte Medikamenteneinnahme. Ärzte sollten vor Antragstellung die eigene Patientenakte beim Hausarzt und bei Fachärzten anfordern.

Wann gilt das nicht?

Bei Nachversicherungsgarantien (z. B. bei Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung) entfällt die erneute Gesundheitsprüfung für die Erhöhung der Absicherungssumme. Auch Gruppenverträge über Berufsverbände bieten oft vereinfachte Prüfungen.

Ärzteversichert begleitet Ärztinnen und Ärzte durch den gesamten BU-Antragsprozess und sorgt für eine korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen.

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