Im BU-Leistungsfall verlangt der Versicherer eine erneute, umfassende Gesundheitsprüfung, die ärztliche Atteste, Befundberichte, eine detaillierte Darstellung der konkreten Funktionseinschränkungen im Berufsalltag und eine Schweigepflichtentbindung für die behandelnden Ärzte umfasst. Anders als bei Antragstellung geht es hier nicht um Vorerkrankungen, sondern um den Nachweis, dass die aktuelle gesundheitliche Einschränkung die Ausübung des ärztlichen Berufs zu mindestens 50 % verhindert. Zusätzlich kann der Versicherer eine Begutachtung durch einen von ihm benannten Arzt verlangen.

Hintergrund

Der Leistungsantrag enthält typischerweise einen mehrseitigen Fragebogen zu Art und Umfang der Beschwerden, den konkreten Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit, bisherigen Behandlungsmaßnahmen und der Prognose. Ärzte sollten die Funktionseinschränkungen möglichst konkret und bezogen auf ihre spezifische Tätigkeit beschreiben, z. B. „kann nicht länger als 30 Minuten stehen" statt „Rückenschmerzen".

Wann gilt das nicht?

Bei der Infektionsklausel genügt häufig der Nachweis des behördlichen Tätigkeitsverbots ohne umfassende Gesundheitsprüfung. Auch bei offensichtlicher Berufsunfähigkeit (z. B. nach schwerem Unfall) ist die Prüfung in der Regel beschleunigt.

Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den BU-Leistungsantrag und der optimalen Darstellung der Einschränkungen.

Der Eintritt des BU-Leistungsfalls ist für viele Ärzte existenziell. Zwischen dem Eintreten der Berufsunfähigkeit und der ersten Rentenzahlung können Monate vergehen, wenn der Antrag nicht korrekt gestellt wird.

Hintergrund

Folgende Schritte sind im BU-Leistungsfall entscheidend:

  • Antragstellung: Reichen Sie den BU-Antrag möglichst zeitnah ein. Gute Tarife zahlen rückwirkend ab dem Eintritt der BU, nicht erst ab Antragstellung.
  • Ärztliche Nachweise: Sie benötigen ausführliche ärztliche Bescheinigungen, die belegen, dass Sie zu mindestens 50 Prozent in Ihrer bisherigen Tätigkeit eingeschränkt sind.
  • Prüfung durch Versicherer: Der Versicherer hat das Recht, eigene ärztliche Gutachten einzuholen und die Angaben zu überprüfen. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.
  • Rückwirkende Zahlung: Bei anerkanntem Leistungsfall zahlen Versicherer rückwirkend ab dem Zeitpunkt des BU-Eintritts, nicht erst ab Anerkennung.

Häufige Ablehnungsgründe: unvollständige Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss, Ablauf des Meldezeitraums, mangelnde Nachweise oder fehlerhafte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Frühzeitig Unterstützung suchen: Holen Sie sich bereits bei der Antragstellung Hilfe von einem auf BU spezialisierten Anwalt oder Makler. Ärzteversichert begleitet Sie durch den gesamten Leistungsprozess.
  2. Tätigkeitsbeschreibung präzisieren: Beschreiben Sie Ihre letzte konkrete Tätigkeit so genau wie möglich. Eine vage Beschreibung macht es dem Versicherer leicht, die BU abzulehnen.
  3. Keine voreiligen Vergleiche: Wenn der Versicherer einen Vergleich oder eine Abfindung anbietet, nehmen Sie diesen nicht ohne anwaltliche Prüfung an.
  4. Nachversicherungsoptionen nutzen: Wenn Sie vor dem Leistungsfall wissen, dass Sie eingeschränkt sind, prüfen Sie, ob Nachversicherungsoptionen noch genutzt werden können.

Quellen

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