Bei der Nachversicherungsgarantie einer BU-Versicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung vollständig – der Arzt muss lediglich das auslösende Lebensereignis (z. B. Facharztanerkennung, Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung) nachweisen, um die BU-Rente ohne neue Gesundheitsfragen zu erhöhen. Es werden also keine Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand gestellt, was gerade für Ärzte mit zwischenzeitlich eingetretenen Vorerkrankungen ein enormer Vorteil ist.
Hintergrund
Typische Anlässe für die Nachversicherung sind Facharztanerkennung, Niederlassung, Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung über eine definierte Schwelle und der Erwerb von Wohneigentum. Die Erhöhung ist meist auf einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen BU-Rente (häufig 25–50 %) begrenzt und muss innerhalb einer Frist (oft sechs Monate) nach dem Ereignis beantragt werden.
Wann gilt das nicht?
Die Nachversicherungsgarantie greift nicht, wenn bereits ein BU-Leistungsfall eingetreten ist oder der Antrag außerhalb der Frist gestellt wird. Auch nach Erreichen einer Altersgrenze (oft 45–50 Jahre) kann die Nachversicherung eingeschränkt sein.
Ärzteversichert empfiehlt, die BU bereits im Studium mit hoher Nachversicherungsgarantie abzuschließen und alle berufsrelevanten Meilensteine für Erhöhungen zu nutzen.
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