BU-Versicherer stellen Ärzten neben den standardmäßigen Gesundheitsfragen auch spezifische Fragen zur beruflichen Tätigkeit, darunter Fachrichtung, Anteil operativer Tätigkeit, Nacht- und Bereitschaftsdienste, Umgang mit infektiösen Materialien und körperliche Belastung im Berufsalltag. Diese Angaben zur beruflichen Tätigkeit fließen zusammen mit den Gesundheitsfragen in die Risikoprüfung ein und bestimmen die Risikoklasse und Prämie. Eine präzise Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit ist essenziell, um im Leistungsfall eine korrekte Beurteilung der Berufsunfähigkeit zu ermöglichen.
Hintergrund
Typische berufsspezifische Fragen umfassen: Wie viel Prozent der Arbeitszeit entfallen auf operative Tätigkeit? Leisten Sie Bereitschafts- oder Nachtdienste? Haben Sie regelmäßig Kontakt mit infektiösen Materialien? Arbeiten Sie mit ionisierender Strahlung? Diese Informationen bestimmen, welche Klauseln (Infektions-, OP-, Strahlenklausel) in den Vertrag aufgenommen werden können.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein administrativen oder beratenden Funktionen (z. B. MDK-Gutachter, Pharmaindustrie) werden oft nicht als klinisch tätig eingestuft und beantworten keine Fragen zu OP-Häufigkeit oder Infektionsrisiko.
Ärzteversichert stellt sicher, dass die berufliche Tätigkeit im BU-Antrag korrekt und vorteilhaft beschrieben wird, um den optimalen Versicherungsschutz zu erzielen.
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