Die Grundfähigkeitsversicherung hat in der Regel vereinfachte Gesundheitsfragen mit weniger Detailtiefe als die BU-Versicherung, bietet Ärzten aber einen deutlich schlechteren Berufsschutz, da sie nur bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen) leistet und nicht bei berufsspezifischer Berufsunfähigkeit. Bei der BU werden umfassend Vorerkrankungen, Behandlungen und Arbeitsunfähigkeit abgefragt, während die Grundfähigkeitsversicherung oft nur nach schweren Erkrankungen und Behinderungen fragt.

Hintergrund

Für Ärzte ist die BU-Versicherung fast immer die bessere Wahl, da typische ärztliche BU-Ursachen wie Burnout, Bandscheibenvorfälle oder Sehnenscheidenentzündungen von der Grundfähigkeitsversicherung nicht abgedeckt werden. Die vereinfachten Gesundheitsfragen der Grundfähigkeitsversicherung machen diese allenfalls als Ergänzung bei schwer versicherbaren Vorerkrankungen interessant.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen keine BU-Versicherung zu vertretbaren Konditionen erhalten, kann die Grundfähigkeitsversicherung eine Basislösung bieten. Auch als Ergänzung zur BU kann sie für spezifische Risiken sinnvoll sein.

Ärzteversichert prüft alle Absicherungsoptionen und empfiehlt Ärztinnen und Ärzten die bestmögliche Kombination aus BU und ergänzenden Versicherungen.

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