Bei einer BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel werden dieselben Gesundheitsfragen wie bei der Standard-BU gestellt, ergänzt um Angaben zum Beamtenstatus, Dienstherrn und der konkreten dienstlichen Tätigkeit. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist für verbeamtete Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst oder an Universitätskliniken relevant, da sie auch bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit leistet. Die Gesundheitsprüfung ist damit nicht strenger, aber der Leistungsumfang ist erweitert.
Hintergrund
Verbeamtete Ärzte erhalten bei Dienstunfähigkeit zwar ein Ruhegehalt, das jedoch insbesondere bei kurzer Dienstzeit deutlich unter dem aktiven Gehalt liegt. Die Dienstunfähigkeitsklausel in der BU schließt diese Versorgungslücke, indem sie bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit ohne weitere eigene Prüfung durch den Versicherer leistet.
Wann gilt das nicht?
Für nicht-verbeamtete Ärzte ist die Dienstunfähigkeitsklausel irrelevant – sie benötigen eine klassische BU ohne diese Erweiterung. Auch Ärzte im Angestelltenverhältnis an Unikliniken ohne Beamtenstatus profitieren nicht von der Klausel.
Ärzteversichert berät verbeamtete Ärztinnen und Ärzte zur optimalen Kombination aus Beihilfe, PKV und BU mit Dienstunfähigkeitsklausel.
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