Die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung umfassen typischerweise fünf Kernbereiche: stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre, ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre, aktuelle Beschwerden und Medikamenteneinnahme, Psychotherapie oder psychologische Beratung sowie Arbeitsunfähigkeitszeiten über 14 Tage. Ärzte müssen alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da unvollständige Angaben als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG gewertet werden können. Entscheidend ist: Auch Bagatellbehandlungen, die im abgefragten Zeitraum liegen, müssen angegeben werden.
Hintergrund
Konkrete Fragekategorien sind: „Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht, beraten oder behandelt?" – „Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein?" – „Waren Sie in den letzten 5 Jahren länger als 14 Tage arbeitsunfähig?" – „Befinden Sie sich in laufender Behandlung?" Ärzte sollten für jede Frage Diagnose, Behandlungszeitraum und behandelnden Arzt angeben.
Wann gilt das nicht?
Routineuntersuchungen ohne Befund (z. B. Vorsorge-Check-ups mit unauffälligem Ergebnis) müssen bei den meisten Versicherern nicht angegeben werden, sofern die Frage explizit nach „Behandlungen" fragt.
Ärzteversichert erstellt gemeinsam mit dem Arzt eine vollständige Gesundheitshistorie und prüft die Angaben vor Abgabe auf Vollständigkeit und Korrektheit.
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