Für eine rückwirkende BU-Anerkennung müssen Ärzte durch ärztliche Befunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit bereits vor dem Zeitpunkt der Antragstellung bestand. Der Versicherer prüft den Gesundheitsverlauf anhand einer lückenlosen medizinischen Dokumentation und stellt Fragen zum genauen Eintrittszeitpunkt der gesundheitlichen Einschränkung, zur Entwicklung der Beschwerden und zu den konkreten Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.
Hintergrund
Die rückwirkende Anerkennung ist relevant, wenn zwischen dem tatsächlichen BU-Eintritt und der Antragstellung mehrere Monate liegen – etwa weil der Arzt zunächst auf Besserung gehofft hat. Die meisten Versicherer zahlen bei erfolgreicher rückwirkender Anerkennung die BU-Rente ab dem nachgewiesenen Eintrittszeitpunkt. Die Beweislast liegt beim Versicherten.
Wann gilt das nicht?
Viele BU-Verträge begrenzen die rückwirkende Anerkennung auf sechs bis zwölf Monate vor Antragstellung. Ältere Ansprüche verfallen in der Regel. Auch bei unzureichender medizinischer Dokumentation kann die Rückwirkung abgelehnt werden.
Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Aufbereitung der medizinischen Unterlagen für eine rückwirkende BU-Anerkennung und begleitet den gesamten Leistungsprozess.
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