Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, Mängel an Medizinprodukten sofort schriftlich beim Händler zu reklamieren und Kaufbelege, Lieferscheine sowie CE-Konformitätserklärungen mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der häufigste Fehler ist, defekte Geräte selbst reparieren zu lassen, wodurch Gewährleistungsansprüche erlöschen können. Ein bewährter Tipp: bei hochpreisigen Geräten zusätzlich eine erweiterte Herstellergarantie oder einen Wartungsvertrag abschließen.
Hintergrund
Ärzte berichten, dass die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Medizinprodukten oft komplizierter ist als bei Konsumgütern, da Hersteller technische Gutachten verlangen. Eine systematische Dokumentation von Mängeln (Fotos, Fehlerbeschreibungen, Zeitpunkte) erleichtert die Reklamation erheblich. Bei internationalen Herstellern kann der Rückgriff über den deutschen Händler einfacher sein.
Wann gilt das nicht?
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien unterliegen in der Regel keiner Gewährleistung. Auch bei unsachgemäßer Bedienung oder fehlender Wartung gemäß Herstellervorgaben können Gewährleistungsansprüche entfallen.
Ärzteversichert empfiehlt, neben der Gewährleistung auch eine Medizingeräteversicherung abzuschließen, die über die gesetzlichen Ansprüche hinaus Schutz bietet.
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