Die gesetzliche Gewährleistung bietet Praxisinhabern als Vorteile kostenlose Reparatur oder Ersatz bei Mängeln innerhalb von zwei Jahren, Rechtssicherheit durch gesetzliche Anspruchsgrundlage und die Beweislastumkehr in den ersten zwölf Monaten nach Kauf. Als Nachteile stehen dem die Beweislastumkehr zuungunsten des Käufers nach zwölf Monaten, die oft langwierige Durchsetzung bei komplexen Medizinprodukten und die fehlende Abdeckung von Verschleißteilen gegenüber.

Hintergrund

In den ersten zwölf Monaten nach Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Lieferung bestand – danach muss der Praxisinhaber dies beweisen. Für hochpreisige Medizingeräte empfiehlt sich daher eine ergänzende Garantie oder Versicherung. Vorteile der Gewährleistung umfassen auch das Recht auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt bei wiederholtem Mangel.

Wann gilt das nicht?

Bei Gebrauchtgeräten kann die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Auch bei Kauf von Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Für Software-Medizinprodukte gelten teilweise besondere Regelungen.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Gewährleistung durch eine Medizingeräteversicherung zu ergänzen und so auch nach Ablauf der Frist geschützt zu sein.

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