Erfahrene Praxisinhaber empfehlen eine Gewährleistungsversicherung vor allem für hochpreisige Geräte wie Ultraschallgeräte, Röntgenanlagen und Laborausstattung, deren Reparaturkosten schnell vierstellige Beträge erreichen können. Der wichtigste Tipp: die Versicherungsbedingungen auf versteckte Ausschlüsse für elektronische Bauteile und Software prüfen. Viele Ärzte berichten, dass sich die Versicherung bereits beim ersten größeren Schadensfall amortisiert.
Hintergrund
Bei der Tarifwahl empfehlen Kollegen, auf eine ausreichende Deckungssumme, kurze Bearbeitungszeiten und die Einbeziehung aller praxisrelevanten Geräte zu achten. Eine Schadenmeldung sollte immer schriftlich mit Fotodokumentation und Fehlerbeschreibung erfolgen. Einige Versicherer bieten Pauschalversicherungen für den gesamten Gerätepark an, die oft günstiger sind als Einzelpolicen.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen mit Leasinggeräten ist die Gewährleistungsversicherung oft überflüssig, da Leasingverträge häufig Vollwartung einschließen. Auch bei Neugeräten mit umfassender Herstellergarantie (5+ Jahre) ist der Zusatzschutz weniger nötig.
Ärzteversichert analysiert den Gerätepark der Praxis und empfiehlt die wirtschaftlich sinnvollste Kombination aus Garantie, Gewährleistungsversicherung und Wartungsverträgen.
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