Die Gewerbesteuerfreiheit freiberuflicher Ärzte ist ein erheblicher Steuervorteil, der je nach Kommune zwischen 7 und 17 % Steuerersparnis im Vergleich zu gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen ausmacht. Als Nachteil dieser Freiberuflichkeit gilt die eingeschränkte Möglichkeit, gewerbliche Tätigkeiten (Kosmetik, Eigenhandel) in die Praxis zu integrieren, ohne die Gewerbesteuerfreiheit zu gefährden. Die Entscheidung zwischen freiberuflicher Praxis und gewerblicher GmbH hat daher weitreichende steuerliche Konsequenzen.

Hintergrund

Vorteile der Gewerbesteuerfreiheit umfassen auch den Wegfall der Gewerbesteuererklärung, die Vermeidung von Gewerbesteuer-Nachzahlungen und die einfachere Steuererklärung insgesamt. Nachteile der Freiberuflichkeit im Vergleich zur GmbH sind die unbeschränkte persönliche Haftung und die fehlende Möglichkeit, Gewinne thesauriert zu niedrigeren Steuersätzen zu versteuern.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit sehr hohem Einkommen kann die Ärzte-GmbH trotz Gewerbesteuerpflicht vorteilhaft sein, wenn die Thesaurierungsbegünstigung und die Beschränkung der Haftung die Gewerbesteuerbelastung überwiegen.

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