Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Buchhaltung monatlich statt jährlich aufzuarbeiten und alle Belege zeitnah digital zu erfassen, um bei der Gewinnermittlung den Überblick zu behalten und Steuernachzahlungen zu vermeiden. Der häufigste Tipp: quartalsweise BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) mit dem Steuerberater besprechen, um die Gewinnentwicklung im Blick zu haben und Vorauszahlungen anzupassen. Viele Ärzte berichten, dass eine gute Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware) den Aufwand erheblich reduziert.

Hintergrund

Bei Betriebsprüfungen achtet das Finanzamt besonders auf die korrekte Zuordnung von Privatentnahmen, die Abgrenzung beruflicher und privater Kfz-Nutzung und die vollständige Erfassung von Bareinnahmen (IGeL-Leistungen). Eine lückenlose Belegführung gemäß GoBD ist der beste Schutz vor Beanstandungen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis haben keine Gewinnermittlung vorzunehmen – sie erstellen eine Einkommensteuererklärung mit Werbungskosten. Auch Ärzte in einer GmbH sind persönlich nicht für die Gewinnermittlung zuständig.

Ärzteversichert empfiehlt regelmäßige Finanz-Check-ups, um die steuerliche und versicherungstechnische Situation der Praxis ganzheitlich zu optimieren.

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