Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bietet Arztpraxen als Vorteile einen deutlich geringeren Buchführungsaufwand als die Bilanzierung, flexible Steuergestaltung durch den Zahlungszeitpunkt (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und niedrigere Steuerberaterkosten. Als Nachteile stehen dem fehlende Bilanzwerte für Kreditverhandlungen, eingeschränkte Aussagekraft über die Vermögenslage und die Gefahr von Fehleinschätzungen bei der Liquiditätsplanung gegenüber. Für die meisten Einzelpraxen überwiegen die Vorteile der EÜR.

Hintergrund

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ermöglicht es, durch gezielte Verschiebung von Investitionen und Zahlungen den steuerpflichtigen Gewinn zu beeinflussen. Ein Nachteil ist, dass offene Forderungen nicht als Vermögen erfasst werden und hohe Außenstände den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg verzerren können. Bei einer Praxisübernahme oder einem Bankkredit verlangen Kreditgeber oft eine freiwillige Bilanz.

Wann gilt das nicht?

Für Gemeinschaftspraxen mit hohem Umsatz und bei Praxisverkäufen empfehlen Steuerberater häufig die freiwillige Bilanzierung, um den Praxiswert nachvollziehbar darzustellen. Auch bei Kapitalgesellschaften (GmbH) ist die Bilanzierung Pflicht.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Wahl der optimalen Gewinnermittlungsart und vermittelt spezialisierte Steuerberater für Ärzte.

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