Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt 2026 auf voraussichtlich über 5.500 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich), wodurch freiwillig versicherte Ärzte mit hohem Einkommen deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf über 73.000 Euro, was den Wechsel in die PKV für angestellte Ärzte erschwert. Beide Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.
Hintergrund
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den maximalen GKV-Beitrag: Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr für die Beitragsbemessung herangezogen. Für Ärzte in der freiwilligen GKV bedeutet die Erhöhung einen Mehrbeitrag von mehreren Hundert Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze ist relevant für angestellte Ärzte, die in die PKV wechseln möchten – ihr Jahresbrutto muss diese Grenze überschreiten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die bereits in der PKV versichert sind, sind von der GKV-Beitragsbemessungsgrenze nicht betroffen. Auch Ärzte in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) unterliegen anderen Beitragsregelungen.
Ärzteversichert berechnet individuell, ob die GKV oder PKV für Ärzte langfristig die bessere Wahl ist – unter Berücksichtigung der jährlich steigenden Grenzwerte.
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