Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze bietet als Vorteil eine Deckelung des Höchstbeitrags, sodass Ärzte mit sehr hohem Einkommen nicht unbegrenzt steigende Beiträge zahlen müssen. Als Nachteil bedeutet sie für die meisten Ärzte einen hohen Höchstbeitrag bei identischen Leistungen wie für Geringverdiener – das Preis-Leistungs-Verhältnis sinkt mit steigendem Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze macht die GKV für Gutverdiener strukturell teurer als vergleichbare PKV-Tarife.
Hintergrund
Auf der Vorteilsseite steht, dass die BBG eine Planbarkeit der maximalen GKV-Kosten ermöglicht. Zudem wird Einkommen über der BBG nicht mit GKV-Beiträgen belastet. Nachteile umfassen die jährliche Anhebung der BBG, die die Deckelung relativiert, und die Tatsache, dass alle Einkunftsarten (Mieteinnahmen, Kapitalerträge) bei freiwillig Versicherten zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Wann gilt das nicht?
Pflichtversicherte angestellte Ärzte zahlen nur auf das Arbeitsentgelt Beiträge – zusätzliche Einkünfte bleiben beitragsfrei. Auch in der KVdR gelten andere Berechnungsgrundlagen als für freiwillig Versicherte.
Ärzteversichert analysiert individuell, ob die GKV-Beitragsbelastung für Ärzte angemessen ist oder ein PKV-Wechsel langfristig vorteilhafter wäre.
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