Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie GKV-Familienversicherung steigt 2026 auf voraussichtlich rund 535 Euro monatlich (Minijob-Grenze), sodass Ehepartner und Kinder von GKV-versicherten Ärzten weiterhin ohne eigene Beiträge mitversichert werden können. Diese beitragsfreie Mitversicherung ist einer der stärksten finanziellen Vorteile der GKV gegenüber der PKV, wo jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag benötigt. Für Ärzte mit mehreren Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner kann die Ersparnis mehrere Tausend Euro jährlich betragen.

Hintergrund

Die Familienversicherung setzt voraus, dass der mitversicherte Angehörige kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze hat und nicht hauptberuflich selbstständig ist. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr familienversichert, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr. Für Ärzte in der GKV ist dies ein wesentlicher Entscheidungsfaktor.

Wann gilt das nicht?

Die Familienversicherung entfällt, wenn der Ehepartner mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdient oder selbstständig ist. Auch wenn der besserverdienende Ehepartner PKV-versichert ist und das Einkommen des GKV-Mitglieds übersteigt, ist die Familienversicherung für Kinder nicht möglich.

Ärzteversichert berechnet, ob die GKV-Familienversicherung im konkreten Fall den PKV-Vorteil überwiegt, und berücksichtigt die gesamte Familiensituation.

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