Erfahrene GKV-versicherte Ärzte empfehlen, die Einkommensverhältnisse des Ehegatten regelmäßig zu überprüfen, da ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die beitragsfreie Familienversicherung sofort beendet und rückwirkende Beitragsforderungen auslösen kann. Der wichtigste Tipp: Einkommensänderungen des Partners (z. B. Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) unverzüglich der Krankenkasse melden. Viele Ärzte berichten, dass die Familienversicherung der ausschlaggebende Grund für den Verbleib in der GKV war.

Hintergrund

Ärzte berichten, dass die Krankenkassen in regelmäßigen Abständen (oft jährlich) die Voraussetzungen der Familienversicherung überprüfen und Einkommensnachweise anfordern. Bei Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen des Ehegatten werden auch diese Einkünfte berücksichtigt. Ein häufiger Fehler ist die Nichtmeldung von Einkommensänderungen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in der PKV gibt es keine Familienversicherung – jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Auch wenn beide Ehegatten gut verdienen, entfällt der Vorteil, da der Partner ohnehin eigenständig versichert sein muss.

Ärzteversichert berücksichtigt die Familienversicherung als zentralen Faktor in der GKV-PKV-Entscheidung und berechnet die langfristige Kostenersparnis.

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