Ab 2026 erweitern mehrere gesetzliche Krankenkassen ihr Wahltarif-Angebot, wobei insbesondere Kostenerstattungstarife und Selbstbehalttarife für einkommensstarke Versicherte wie Ärzte ausgebaut werden. Kostenerstattungstarife ermöglichen die Abrechnung von Behandlungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit teilweiser Erstattung durch die GKV, was den Zugang zu privatärztlichen Leistungen eröffnet. Gleichzeitig werden die Bindungsfristen für Wahltarife überprüft und teilweise verkürzt.

Hintergrund

Der Selbstbehalttarif ermöglicht eine Beitragsrückerstattung von bis zu 600 Euro jährlich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Kostenerstattungstarif erstattet einen Teil der privatärztlichen Rechnung, der Rest bleibt als Eigenanteil beim Versicherten. Beide Tarife haben Mindestbindungsfristen (in der Regel ein bis drei Jahre).

Wann gilt das nicht?

Für chronisch kranke Ärzte mit regelmäßigem Behandlungsbedarf sind Selbstbehalttarife nachteilig, da die Beitragsrückerstattung entfällt. Auch der Kostenerstattungstarif lohnt sich nur, wenn die Differenz zwischen GOÄ-Rechnung und GKV-Erstattung finanziell tragbar ist.

Ärzteversichert analysiert, ob GKV-Wahltarife für den individuellen Fall sinnvoll sind oder ob ein PKV-Wechsel die bessere Alternative darstellt.

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