GKV-Wahltarife bieten Ärzten als Vorteile eine Beitragsrückerstattung von bis zu 600 Euro beim Selbstbehalttarif und den Zugang zu privatärztlichen Leistungen beim Kostenerstattungstarif. Als Nachteile stehen dem Mindestbindungsfristen von ein bis drei Jahren, unvollständige Kostenerstattung bei privatärztlicher Behandlung und das Risiko gegenüber, bei unerwartetem Behandlungsbedarf auf den Selbstbehalt sitzen zu bleiben. Die Wahltarife sind ein Kompromiss, der die GKV an PKV-Leistungen annähert, ohne sie vollständig zu ersetzen.
Hintergrund
Vorteile des Kostenerstattungstarifs umfassen kürzere Wartezeiten und die freie Arztwahl wie in der PKV. Nachteile sind die verbleibenden Eigenanteile und die bürokratische Abrechnung. Der Selbstbehalttarif funktioniert wie eine Franchise: geringe Beiträge bei Gesundheit, aber höhere Kosten bei Krankheit. Beide Tarife können nicht gleichzeitig gewählt werden.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die einen umfassenden Privatversicherungsschutz wünschen, sind die Wahltarife kein vollwertiger PKV-Ersatz. Bei komplexen Behandlungen kann die Differenz zwischen GOÄ-Kosten und GKV-Erstattung erheblich sein.
Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte, ob GKV-Wahltarife oder ein vollständiger PKV-Wechsel die bessere Lösung für die individuelle Situation sind.
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