Die GKV-Festzuschüsse für Zahnersatz werden 2026 moderat angehoben, wobei der Zuschuss weiterhin 60 % der Regelversorgungskosten beträgt und durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75 % gesteigert werden kann. Für GKV-versicherte Ärzte, die hochwertigen Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus wünschen (z. B. Implantate, Keramikkronen), bleibt der Eigenanteil trotz Festzuschuss erheblich. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Hintergrund
Die Festzuschüsse basieren auf den Kosten der Regelversorgung (einfachste ausreichende Versorgung), nicht auf den tatsächlichen Behandlungskosten. Bei einer Implantatversorgung kann der Eigenanteil trotz Festzuschuss und Bonus 2.000–5.000 Euro betragen. Das Bonusheft muss mindestens fünf Jahre lückenlos geführt sein für den 70-%-Zuschuss, zehn Jahre für 75 %.
Wann gilt das nicht?
PKV-versicherte Ärzte erhalten Zahnersatz nach ihrem individuellen Tarif – Festzuschüsse und Bonusheft spielen keine Rolle. Auch bei Härtefällen (geringes Einkommen) können höhere Zuschüsse bis 100 % der Regelversorgung gewährt werden.
Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, um den Eigenanteil bei Zahnersatz zu minimieren.
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