Das GKV-Festzuschuss-System für Zahnersatz bietet als Vorteile eine transparente Berechnung, einen Bonus von bis zu 75 % der Regelversorgungskosten bei lückenlosem Bonusheft und eine Grundabsicherung für alle Versicherten. Als Nachteile stehen dem hohe Eigenanteile bei hochwertiger Versorgung (Implantate, Vollkeramik), die Beschränkung des Zuschusses auf die Regelversorgung und die Notwendigkeit langjähriger Bonusheft-Führung gegenüber. Für Ärzte, die Premiumversorgung wünschen, ist der Festzuschuss meist nur ein Bruchteil der Gesamtkosten.

Hintergrund

Vorteile umfassen auch die Wahlfreiheit zwischen Regelversorgung und Premiumversorgung – der Festzuschuss wird in jedem Fall gezahlt. Nachteile betreffen die Komplexität des Befund-Systems und die Tatsache, dass die Festzuschüsse nicht mit den tatsächlichen Preissteigerungen im Zahnlabor Schritt halten.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte erhalten Zahnersatz nach ihrem individuellen Tarif ohne Festzuschuss-Systematik – je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten. Auch bei Härtefällen (geringes Einkommen) verdoppelt die GKV den Festzuschuss.

Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten, die Lücke zwischen Festzuschuss und Wunschversorgung durch eine passende Zahnzusatzversicherung zu schließen.

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